Wagner-AAG

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Wagner Apparate- und Anlagenbau GmbH & Co. KG

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Wagner Apparate- und Anlagenbau GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Besteller und uns geschlossenen Verträge über die Anfertigung bzw. Lieferung von Anlagen und/oder Anlagenkomponenten sowie Formstücken, sofern der Besteller Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist. Entgegenstehende oder von unseren Ver-kaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

II. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dar. Vielmehr gibt der Besteller mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt verbindlich bestellen“ selbst ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag über die herzustellenden bzw. zu liefernde Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklären oder wenn wir die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an Sie versenden.
  2. Sofern eine Bestellung nicht unter Verwendung des Online-Shops, bspw. durch Faxschreiben, E-Mail oder sonstiger Fernkommunikationsmittel erfolgt, können wir diese innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Zugang bei uns annehmen.
  3. Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu dem Angebot des Ver-käufers gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend, so-weit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1.  Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Besteht unsere Verpflichtung in der Lieferung von lediglich Formstücken, so erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Die Zahlung ist 14 Tage nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig. Eine Lieferung der Formstücke wird erst nach vollständigem Ausgleich der Rechnung erfolgen.
  3. Für die Bezahlung von Anlagen und Anlagenkomponenten, die aufgrund der Vorgaben des Bestellers durch uns hergestellt werden, gelten folgende gestaffelte Zahlungsbedingungen:
  4. a) 30 % des Nettopreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer nach Bestellung innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen nach Rechnungseingang,
  5. b) 30 % des Nettopreises zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer nach Meldung der Versandbereitschaft innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang,
  6. c) der Restbetrag bei Schlussrechnung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungseingang.
  7. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in unserer Rechnung benannte Geschäftskonto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  8. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 2 (zwei) Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

IV. Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

  1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  2. Der Besteller ist zu Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig fest-gestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.

V. Leistungszeit

Wir werden mit der Ausführung der Arbeiten erst beginnen, sobald die unter Ziffer III. 3. a) genannte erste Abschlagszahlung eingegangen ist.

VI. Lieferbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware von uns an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine Versendung erfolgt erst, sobald die unter Ziffer III. 3 b) genannte Abschlagszahlung bei uns eingegangen ist.
  2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, ein-schließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn über-gegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
  3. Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Sie sind jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsver-pflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das Recht vor, For-derungen selbst einzuziehen. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwart-schaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das-selbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Be-steller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden For-derungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

VIII. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

IX. Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewähr-leistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB mit folgenden Einschränkungen:

  1. Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produkt-beschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers.
  2. Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch fürspäter festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung dieser Unter-suchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
  3. Bei der Lieferung von Formstücken leisten wir bei Mängeln nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Die Gewähr-leistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  4. Bei den nach den Vorgaben des Bestellers hergestellten Anlagen und Anlage-komponenten beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Abnahme des Werkes. An-sprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahr-übergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht voraus-gesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

X. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir lediglich bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht). Diese Haftung für leich-te Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss (sog. Branchen-üblicher Durchschnittsschaden).
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XI. Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der an-deren Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
  2. Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwend-bar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“)
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.